Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
(1) Ist der Kunde Verbraucher, kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Rücksendeformular, Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
GHW GmbH
Kirchtruderinger Str. 31
D-81829 München / Deutschland
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der GHW GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
(3) Paketversandfähige Waren werden auf Wunsch des Verbrauchers von der GHW GmbH abgeholt oder sind zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung (per „Postpaket“) zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls übernimmt die GHW GmbH die Kosten der Rücksendung sowie der notwendigen Versicherung bei Versand per versichertem Postpaket (nicht “Päckchen”; ab € 500,00 ist die Ware entsprechend dem Warenwert zu versichern). Nichtversandfähige Waren werden beim Verbraucher abgeholt.
(4) Vertragserklärungen über Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software können nur widerrufen werden, wenn die Datenträger noch im versiegelten Zustand sind. Software, die Hardware beiliegt, darf nur entsiegelt werden, wenn die Software zur Prüfung der Hardware zwingend erforderlich ist.
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