Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchuG)
Anerkanntes Fortbildungsseminar mit 4 LE im Sinne des
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt Anforderungen an alle Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern, um Hinweisgeber (Whistleblower) zu schützen. Aber auch kleineren Betrieben empfehlen sich Grundkenntnisse der Vorschrift, da auch deren Mitarbeitenden der Weg zu einer externen staatlichen Meldestelle offensteht.
Das Halbtagesseminar vermittelt die Kenntnisse der wesentlichen Aspekte der Vorschrift und welche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden gelten.
Den Teilnehmenden werden dabei auch die wesentlichen Grundlagen zur Einrichtung und zum Betrieb der internen Meldestelle vermittelt und gem. § 15 HinSchG bescheinigt
Zielgruppe: | Unternehmer/innen und Personalverantwortliche in Gebäudereinigungsunternehmen |
Referent: | RA Patrick von Haacke Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Seminartermin: | Mittwoch, 13. September 2023, von 14:00 bis 18:00 Uhr |
Seminarort: | Franz Reitmeir Haus, ghw-Seminarräume, Dessauerstr. 7, II. Stock, 80992 München |
Lehrgangskosten: | 350,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer |
235,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer für Innungsmitglieder | |
Die Seminargebühr beinhaltet umfassendes Unterrichtsmaterial sowie Getränke |
In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Teilnahmebestätigung*.
*Achtung: Bitte teilen Sie möglichst schon bei der Online-Anmeldung, spätestens aber 3 Werktage VOR dem Seminartermin die korrekte Schreibweise des Vornamens und des Nachnamens der teilnehmenden Person/en mit, damit deren Teilnahmebestätigung inkl. der Fachkundebescheinigung für den Seminartag rechtzeitig vorbereitet werden kann.Nachträglich erforderlich werdende Korrekturen/Neuausstellungen werden mit 25 € zzgl. USt in Rechnung gestellt.
Seminarinhalte:
- Betroffenheit der Betriebe
- personelle Umsetzung
- arbeitsrechtliche Konsequenzen
- externe Beauftragung
- meldefähige Verstöße
- Sicherstellung der Anonymität
- Einrichtung des Meldekanals
- Behandlung der Hinweise
- Sicherstellung der Anonymität
- Einrichtung des Meldekanals
- Behandlung der Hinweise
Der Besuch des Seminars vermittelt auch die Kenntnisse der Vorgaben, die das Hinweisgeberschutzgesetz zur Qualifikation der die interne Meldestelle betreibenden Mitarbeiter vorschreibt (Fachkunde i.S.d. § 15 HinSchG).