Teilnahmebedingungen für Seminare

Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminarteilnahme die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen verbindlich gelten. Wir erbringen unsere Leistungen Ihnen gegenüber ausschließlich auf dieser Grundlage.

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
für Schulungen, Lehrgänge und sonstige Veranstaltungen durch die Gebäudereiniger Han-dels- und Wirtschaftsdienst GmbH, nachfolgend GHW GmbH bezeichnet.

Stand: 18.12.2013

1. Anmeldung:
Für alle Lehrgänge/Seminare ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erfor-derlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der GHW GmbH berücksichtigt. Mit Zugang der schriftlichen bestätigten Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die GHW GmbH dies mit. Rechtzeitig vor Seminarbeginn werden alle relevanten Informationen zu der Veranstaltung zugesandt.

2. Zahlungsbedingungen:
Es gelten die jeweils mit der Lehrgangsankündigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Teilnahmeentgelt muss spätestens an dem im Programm bzw. auf der Rechnung angegebenen Termin eingegangen sein. Bitte vermerken Sie auf Ihrem Überweisungsbeleg Titel und Datum der Veranstaltung sowie den Namen des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

3. Widerrufsrecht:
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die untenstehende Adresse.

4. Rücktritt:
Der angemeldete Teilnehmer hat das Recht, von einem Lehrgang bis zu 2 Wochen vor Beginn mit schriftlicher Erklärung gegenüber der GHW GmbH zurückzutreten. In diesem Falle behal-ten wir uns das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe € 20,– netto zu erheben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Statt einer Stornierung besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Änderungen und Ausfall
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber den Kurs zu verlegen. Im Falle einer Absage aus wichtigem Grund werden ge-zahlte Entgelte zurückerstattet.

6. Haftung
Die GHW GmbH haftet

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
  • für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Verlust, Beschädigung, Untergang mitgebrachter Sachen
Die GHW GmbH übernimmt nicht die Verwahrung mitgebrachter Gegenstände. Mitgebrach-te Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr am Veranstaltungsort.

8. Geistiges Eigentum
Mit der Überlassung von Schulungs-, Trainings- und Kursunterlagen werden keine Verwer-tungsrechte an dem zu Grunde liegendem geistigen Eigentum, etwa zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe eingeräumt.

9. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, sind die übrigen Punkte davon unberührt. Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Vereinbarung, ebenso wie eine Abweichung von die-sem Schriftformerfordernis ebenfalls der Schriftform bedarf.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München, sofern die Vertragspartner Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.